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Das BKrFQG regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung der EU-Berufskraftfahrer. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klassen C CE und D DE erforderlich ist.

Die Grundqualifikation betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren LKW- Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. deren Bus- Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.

Besitzstand (Grundqualifikation): Wer einen Führerschein der Klassen D1 bis DE vor dem 10.09.2008 und einen Führerschein der Klassen C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben hat, gilt als grundqualifiziert.

Die Grundqualifikation kann erworben werden durch

- Besuch eines 140- stündigen Unterricht plus Theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
- 7,5 - stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
- Berufsausbildung BKF/ FiF


Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:

- innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)
- bis zum 10.09.2013 für alle gewerblich Busfahrer
- bzw. bis zum 10.09.1014 für alle gewerbliche LKW- Fahrer.

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 09.09.2015 bei Busfahrern und bis einschließlich 09.09.2016 bei Lkw- Fahrern erfolgen.

Transportunternehmen können eine Förderung zw. 60-70% der Kosten für Aus- und Weiterbildung beantragen.

Umfangreiche Informationen zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr.

Wir bieten Lehrgänge zur beschleunigten Grundqualifikation sowie Weiterbildungslehrgänge zur Verlängerung der Gültigkeit der Grundqualifikation sowohl in einzelnen Ausbildungseinheiten  von 7 Stunden als auch in Paket von 35 Stunden an.

Wir sind zertifiziert nach AZAV und  bieten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Arbeitsförderung zugelassen sind.

Arbeitssuchende und Bildungsgutscheininhaber können sich beim Arbeitsberater oder Fallmanager in der Agentur für Arbeit oder ARGE informieren.

Informationen zur beruflichen Weiterbildung sind auf der Seite der Arebitsagentur verfügbar.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf

Lassen Sie sich auch persönlich beraten und fordern Sie einen Angebot an.



 
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